Fördermöglichkeiten

Vorab: es besteht meist kein Anspruch auf Förderungen. Doch wenn die Vorgaben und Abläufe der jeweiligen Programme eingehalten werden, wobei ich Ihnen selbstverständlich helfe, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, die jeweilige Förderung zu erhalten.

Die Auflistung hier beinhaltet die Programme, für die ich akkreditiert bin bzw. für die keine Akkreditierung nötig ist. Kommen Sie nach einer Erstinformation im Netz gern für ein kostenloses Informationsgespräch auf mich zu.

 

AVGS - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit

Hier finden Sie Informationen über den AVGS. Gründercoachings können darüber gefördert werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Beratungsperson bei der Agentur für Arbeit. Das Gründercoaching bei mir in Keltern finden Sie hier im Kursnet. Organisatorisch wird es über meinen Kooperationspartner TASys GmbH abgewickelt.

BAFA – Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt ein Förderprogramm zur Verfügung. Meine BAFA-ID ist die 172551. Die ursprüngliche Rahmenrichtlinie stammt vom 28.12.2015. Sie besagt im Kern, dass es kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in allen Entwicklungsphasen ermöglicht werden soll, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

 

Folgende 3 Phasen werden unterschieden:

  • junge Unternehmen bis 2 Jahre nach der Gründung
  • länger bestehende Unternehmen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten


Diesen Unternehmen werden Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit von Standort und Unternehmenssituation ermöglicht.

Handel 2030 – das Förderprogramm des Handelsverbandes Baden-Württemberg für den stationären Einzelhandel in BW

Das Programm läuft derzeit bis zum 31.12.2024. Eine Förderung ist für die Bereiche Digitalisierung, Strategie, Personal und Nachhaltigkeit möglich. Die Beratungsdauer variiert von mindestens 5 bis maximal 15 Tagewerke. Ich bin für das Programm akkreditiert.

INQA-Coaching

Meine INQA-Coach-ID ist die IC2343199. Dieses Förderprogramm fördert die Digitalisierung von KMU. Es läuft bis zum 31.12.2027. Das Coaching folgt einem agilen Konzept und umfasst 12 Tagewerke. Nähere Informationen finden Sie hier und unter Digitaler Wandel und Einführung von KI.

Das Qualifizierungschancengesetz

ist wenig bekannt unter den Arbeitgebern. Hier (Flyer der AfA verlinken) finden Sie den aktuellen Flyer dazu.

 

Kurz gesagt: es gibt innerhalb der dazugehörigen Förderung 3 Säulen, die Sie hier gut sehen:

·       die abschlussorientierte Weiterbildung

·       die sonstige berufliche Weiterbildung

·       und seit 01.04.2024 das Qualifizierungsgeld.

 

An dieser Stelle kann eine Zusammenarbeit zwischen uns zum Teil gefördert werden. Vorteilhaft für Sie ist, dass hier keine fest definierten Maßnahmen, sondern für Ihr Unternehmen individuell zugeschnittene Maßnahmen möglich sind. Die Kosten für diese Maßnahmen werden nicht gefördert, wohl aber werden Ihren Mitarbeitenden Entgeltersatzleistungen gezahlt. Bedingung: die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden beinhalten, und Ihr Unternehmen muss von Transformation und Strukturwandel betroffen sein. Ich halte das für ein interessantes Instrument, um Mitarbeitende, die menschlich zum Unternehmen und zum Team passen und gehalten werden sollen, weiterzuentwickeln.